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Informationen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe

Diese Fachseite richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern, die im Rahmen von Hilfen zur Erziehung oder Eingliederungshilfen die Finanzierung einer individuellen Online- oder Einzelbeschulung prüfen. Wir bieten strukturierte, lückenlos dokumentierbare Fördermaßnahmen zur Vermeidung von Bildungsabbrüchen.

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Verwaltungstechnischer Kern

Unsere differenzierten Leistungsangebote sind modular aufgebaut und auf die strengen Kriterien des sozialrechtlichen Hilfeplanverfahrens sowie des Berichtswesens im Rahmen von § 35a SGB VIII abgestimmt.

➔ Zielgruppe ➔ Rechtlicher Rahmen ➔ Onlinebeschulung ➔ Einzelbeschulung ➔ Förderplanung ➔ Berichtswesen ➔ Schulpflicht

1. Ausgangssituation und Zielgruppe

In der kinder- und jugendhilferechtlichen Praxis zeigt sich zunehmend, dass einzelne Kinder und Jugendliche temporär oder langfristig nicht in der Lage sind, den regulären Schulbesuch im klassischen Klassenverband zu bewältigen. Die Ursachen hierfür sind komplex und umfassen pädagogische, gesundheitliche sowie psychosoziale Faktoren. Die strukturierte Online- und Einzelbeschulung der Galileo Online School setzt an dieser Schnittstelle an, um drohende Bildungsabbrüche abzuwenden und Stabilität im kognitiven Prozess zu gewährleisten.

Die Maßnahme ist als pädagogische Unterstützungsform konzipiert und richtet sich insbesondere an folgende Konstellationen:

  • Diagnostizierte Autismus-Spektrum-Störungen oder neurodivergente Lernprofile
  • Ausgeprägte Aufmerksamkeits-, Konzentrations- und Reizverarbeitungsstörungen (ADHS)
  • Manifeste Schulphobie, soziale Überforderungsreaktionen oder schwere psychosomatische Belastungen
  • Vollständige Schulverweigerung im direkten Kontext psychischer Härtefallsituationen
  • Kognitive Hochbegabung mit ausgeprägter Anpassungs- oder Unterforderungsproblematik (Boredout)

2. Rechtlicher Rahmen (SGB VIII)

Die Online- und Einzelbeschulung stellt eine pädagogische Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe dar. Grundlage für eine reguläre Kostenübernahme durch öffentliche Träger bilden die Bestimmungen des Sozialrechts – insbesondere Hilfen zur Erziehung oder Eingliederungshilfen für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII.

Die Prüfung des konkreten Bedarfs, der Passung und der finalen Bewilligung erfolgt ausnahmslos einzelfallbezogen durch den jeweils zuständigen kommunalen Leistungsträger (Jugendamt) im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Hilfeplanverfahrens.

3. Leistungsbeschreibung der Onlinebeschulung

Unser digital-reizreduziertes Lernsetting basiert auf reiner Live-Interaktion mit pädagogisch geschulten Mentoren, die explizit auf die Begleitung von Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf spezialisiert sind. Der Unterricht erfolgt synchron face-to-face in homogenen Kleingruppen oder als exklusive Einzelbeschulung. Ein passives Konsumieren von aufgezeichneten Lehrvideos findet nicht statt.

Die didaktischen Inhalte konzentrieren sich auf grundlegende Bildungsbereiche der Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Ergänzend und je nach individueller Förderplanung werden natur- und gesellschaftswissenschaftliche Lernfelder integriert. Das primäre Ziel liegt im systematischen Schließen von Lernlücken, der Strukturierung von Arbeitsabläufen und der Aktivierung von Selbstorganisation. Die kontinuierliche Betreuung durch denselben, festen Mentor sichert den für neurodivergente Strukturen unumgänglichen Vertrauensaufbau.

4. Angebot der Einzelbeschulung

In hochgradig verfestigten Krisensituationen, in denen eine Teilnahme am Kleingruppenunterricht aufgrund akuter Reizüberflutung oder physischer Blockaden vorübergehend unmöglich ist, bieten wir eine exklusive Einzelbeschulung an. Diese intensive Förderform dient der grundlegenden psychischen Stabilisierung des Jugendlichen, der Reduzierung von stressinduzierten Umweltfaktoren und der schrittweisen Reaktivierung der kognitiven Belastbarkeit.

5. Zieldefinition und Förderplanung

Jede Maßnahme wird auf der Grundlage operationalisierter individueller Förderziele geplant und umgesetzt. Die Förderplanung erfolgt in enger Abstimmung mit den Sorgeberechtigten, den behandelnden medizinisch-therapeutischen Fachkräften sowie dem zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes. Schwerpunkte der Förderung sind der Abbau leistungsbezogener Ängste, die Entwicklung verständnisorientierter Denk- und Lernstrategien sowie der schrittweise Aufbau kognitiver Ausdauer.

6. Dokumentation und Berichtswesen

Die pädagogische Arbeit von Galileo wird von einer lückenlosen, fallbezogenen Dokumentation begleitet. Für die turnusgemäßen Überprüfungen im Hilfeplanverfahren erstellen wir fachlich fundierte Entwicklungsberichte, Teilnahmeprotokolle sowie detaillierte Einschätzungen zum aktuellen Lern- und Sozialverhalten. Das sichert dem Kostenträger maximale Transparenz und eine verlässliche administrative Entscheidungsgrundlage.

7. Abgrenzung zur gesetzlichen Schulpflicht

Die Online- und Einzelbeschulung der Galileo Online School versteht sich als komplementäre, pädagogische Förder- und Stabilisierungsmaßnahme. Sie stellt keinen pauschalen Ersatz für die staatlich verordnete Schulpflicht dar. Die schulrechtliche Einordnung, Genehmigung von zeitweisen Präsenzbefreiungen oder die Zuweisung von alternativen Beschulungsformen obliegt rein rechtlich den jeweils zuständigen staatlichen Schulbehörden (Schulämtern) der Bundesländer.

Dienstliche Anfrage für Jugendämter & Behörden

Dieses Formular ist ausschließlich für institutionelle Fachanfragen im Zusammenhang mit Kostenübernahmen, Leistungsabstimmungen oder fallbezogenen Rückfragen vorgesehen.

Durch das Absenden des Formulars bestätigen Sie die dienstliche Natur Ihrer Anfrage. Die Datenverarbeitung erfolgt streng zweckgebunden gemäß unserer behördlichen Datenschutzbestimmungen. Sorgeberechtigte nutzen bitte ausnahmslos das allgemeine Eltern-Kontaktformular.
Sicherheitsprüfung: 12 + 15 =
Sandy Kluschke
Gründerin & Schulleiterin | Zertifizierte Lern-, Verhaltens- und Konzentrationstrainerin
Letzte fachliche Prüfung: 10. Juli 2026