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Behörden- & Fachportal

Informationen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe

Diese Fachseite richtet sich an Fachkräfte und Sachbearbeiter von Jugendämtern, die im Rahmen von Eingliederungshilfen (§ 35a SGB VIII) oder Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) die Finanzierung einer reizarmen Online- oder Einzelförderung prüfen. Wir bieten strukturierte, dokumentierbare Fördermaßnahmen zur Vermeidung von Bildungsabbrüchen.

Direkt zur behördlichen Fallprüfung

Verwaltungstechnischer Standard

Unsere Förderangebote sind modular aufgebaut und auf die Anforderungen des sozialrechtlichen Hilfeplanverfahrens sowie des Berichtswesens im Rahmen von § 35a SGB VIII abgestimmt.

Hinweis: Diese Fachinformation dient der pädagogisch-organisatorischen Orientierung für Fachkräfte und Leistungsträger und stellt keine Rechtsberatung nach dem RDG dar.

➔ Zielgruppe ➔ Rechtlicher Rahmen ➔ Onlineförderung ➔ Einzelförderung ➔ Förderplanung ➔ Berichtswesen ➔ Schulpflicht

1. Ausgangssituation und Zielgruppe

In der jugendhilferechtlichen Praxis zeigt sich, dass einzelne Kinder und Jugendliche temporär oder dauerhaft nicht in der Lage sind, dem Unterricht im klassischen Klassenverband zu folgen. Die Ursachen sind vielschichtig und umfassen neurobiologische, gesundheitliche sowie psychosoziale Faktoren. Die Online-Förderung der Galileo Online School setzt an dieser Schnittstelle an, um Bildungsabbrüche abzuwenden und kognitive Stabilität zu sichern.

Die Maßnahme richtet sich insbesondere an folgende Fallkonstellationen:

  • Diagnostizierte Autismus-Spektrum-Störungen mit ausgeprägter sensorischer Überlastung im Schulalltag
  • Schwere Aufmerksamkeits-, Konzentrations- und Impulssteuerungsstörungen (ADHS)
  • Manifeste Schulangst, Schulphobie oder tiefsitzende psychosomatische Belastungsreaktionen
  • Schulabsentismus im direkten Zusammenhang mit psychischen Krisensituationen
  • Intellektuelle Hochbegabung mit ausgeprägter Fehlanpassung oder Boredout-Symptomatik

2. Rechtlicher Rahmen (SGB VIII)

Die Online-Förderung stellt eine pädagogische Unterstützungsleistung dar. Gesetzliche Grundlage für eine Kostenübernahme durch öffentliche Träger bilden die Bestimmungen des Achten Sozialgesetzbuches – insbesondere die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII sowie Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII.

Die Prüfung des individuellen Bedarfs, der Geeignetheit der Maßnahme und die Bewilligung erfolgen im Rahmen des gesetzlichen Hilfeplanverfahrens durch das zuständige Jugendamt.

Praxis-Werkzeuge für Hilfeplankonferenz & Fallakte Der Schul-Hilfeplan-Navigator & das Praxis-Handbuch „Verhaltensanalyse“

Für eine strukturierte und sachliche Fallvorbereitung im Rahmen von § 35a SGB VIII bietet unser Fachportal familienberaterin.eu erprobte Instrumente zur Dokumentation von Teilhabebeeinträchtigungen und Verhaltensbeobachtungen (ABC-Protokolle):

3. Leistungsbeschreibung der Onlineförderung

Unser digital-reizreduziertes Lernsetting basiert auf synchroner Live-Interaktion mit pädagogisch geschulten Mentoren. Der Unterricht findet face-to-face in kleinen, homogenen Gruppen (max. 6 Schüler) oder als Einzelförderung statt. Aufgezeichnete Lehrvideos kommen nicht zum Einsatz.

Inhaltlich konzentriert sich die Förderung auf Kernfächer wie Mathematik, Deutsch und Englisch sowie flankierende Lernfelder. Ziel ist das schrittweise Aufarbeiten von Lernrückständen, die Stärkung exekutiver Funktionen und die Stabilisierung der Alltagsstruktur. Durch feste Mentoren wird die für neurodivergente Kinder notwendige Beziehungskontinuität gewährleistet.

4. Angebot der Einzelförderung (1:1)

In verfestigten Schulkrisen, in denen eine Gruppeninteraktion aufgrund akuter Reizüberflutung oder Panik vorübergehend nicht zumutbar ist, bieten wir intensive 1:1-Einzelförderung an. Dieses Setting dient der psychischen Stabilisierung, der Reduktion von Stressmarkern und dem Wiederaufbau kognitiver Belastbarkeit im geschützten Raum.

5. Zieldefinition und Förderplanung

Jede Maßnahme orientiert sich an überprüfbaren, individuellen Förderzielen, die im Hilfeplan festgehalten werden. Schwerpunkte bilden der Abbau von Leistungsängsten, die Erarbeitung verständnisorientierter Lernstrategien und die Stärkung der sozialen Teilhabe.

6. Dokumentation und Berichtswesen

Die pädagogische Arbeit wird durch ein strukturiertes Berichtswesen begleitet. Für Hilfeplangespräche stellen wir auf Wunsch standardisierte Entwicklungsberichte, Teilnahmeübersichten und Einschätzungen zum Lernfortschritt bereit, um dem Kostenträger transparente Entscheidungsgrundlagen zu liefern.

7. Abgrenzung zur gesetzlichen Schulpflicht

Die Angebote der Galileo Online School verstehen sich als pädagogische Förder- und Stabilisierungsmaßnahme. Sie stellen keinen automatischen Ersatz für die öffentlich-rechtliche Schulpflicht dar. Entscheidungen über das Ruhen der Schulpflicht, Befreiungen oder die Zuweisung alternativer Beschulungsformen verbleiben im Zuständigkeitsbereich der staatlichen Schulbehörden.

Dienstliche Anfrage für Jugendämter & Fachkräfte

Ausschließlich für institutionelle Anfragen bezüglich Kostenübernahmen, Fallabstimmungen und Kapazitätsprüfungen.

Hinweis zum Verfahrensablauf: Um den administrativen Ablauf effizient zu halten, setzt eine Prüfung durch uns voraus:
  • Ein unverbindliches pädagogisches Kennenlerngespräch mit dem Kind hat bereits stattgefunden oder ist mit den Eltern vereinbart.
  • Die fachärztliche Diagnostik zur seelischen Belastungssituation liegt vor.
  • Unsere pädagogische Leistungsbeschreibung sowie das konkrete Kostenangebot wurden den Sorgeberechtigten bereits übermittelt.

Sollten den Eltern noch keine Unterlagen vorliegen, verweisen Sie die Familie bitte zunächst an unser reguläres Kennenlerngespräch.

Konzept für die Fallakte

Kompakte, behördenorientierte Übersicht unseres Förderkonzepts für das Hilfeplanverfahren.

➔ Infoflyer herunterladen (PDF)
Direkter Fallaustausch

Für eine unanonymisierte Fallbesprechung können Sie hier die Schweigepflichtentbindung herunterladen.

➔ Entbindung herunterladen (PDF)

1. Angaben zur anfragenden Behörde

2. Anonymisierte Falldaten zur Vorprüfung

Datenschutz nach SGB X: Die Übermittlung anonymisierter Strukturdaten unter Verwendung eines internen Aktenzeichens (ohne Klarnamen) entspricht § 67 Abs. 1 SGB X. Die Angaben sind für eine fachliche Eignungs- und Kapazitätsprüfung nach § 67a SGB X erforderlich.

3. Ergänzende Anmerkungen

Mit dem Absenden bestätigen Sie die dienstliche Natur der Anfrage. Die Datenverarbeitung erfolgt zweckgebunden gemäß unserer Datenschutzerklärung. Sorgeberechtigte nutzen bitte das reguläre Eltern-Kontaktformular.
Sicherheitsprüfung: 12 + 15 =
Sandy Kluschke
Gründerin & Schulleiterin | Zertifizierte Lern-, Verhaltens- und Konzentrationstrainerin
Letzte fachliche Prüfung: 05. September 2026